Zuschuss

Zuschuss für die Berufsanerkennung

Zuschuss für Berufsanerkennung

Einen Zuschuss können diejenigen erhalten, die Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen wollen oder auch besonders diejenigen, die nur ein kleines Einkommen haben, da sie unterhalb Ihrer abgeschlossenen Qualifikationen arbeiten.

Und unteranderem diese Kriterien erfüllen:

  • ein Anerkennungsverfahren in Deutschland beantragen
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland nachweisen können (unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel)
  • die keine ausreichende Eigenfinanzierung haben, das heißt das Jahreseinkommen, die Summe der positiven Einkünfte abzüglich steuerliche Freibeträge für Kinder unter 26.000 Euro oder bei Ehe-bzw. Lebenspartnerschaften unter 40.000 Euro beträgt
  • und die Kosten nicht von entsprechenden Förderprogrammen der Länder, der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden

Diesen Personen können die Kosten der Anerkennung erstattet werden.

Was genau kann gefördert werden?

Die Kosten für

  • das Anerkennungsverfahrens,
  • eine Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentrale für ausländische Bildungswesen)
  • und Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen, Abschlüssen sowie Gutachten.

Dabei beträgt der Anerkennungszuschuss ab einen Mindestbetrag von 100 Euro und Maximalbetrag von 600 Euro. Spätestens nach neun Monaten nach Erhalt der Förderzusage müssen die Rechnungen eingereicht werden. Dies muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie erhält man den Zuschuss?

Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsausbildung benötigen, berat Sie die „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ in Ihrer Nähe. Dort müssen Sie auch den Antrag auf Anerkennungszuschuss stellen und ausfüllen. Nach der Förderzusage können Sie das Anerkennungsverfahren starten. Die zentrale Förderstelle zahlt Ihnen dann, nach Einreichung Ihrer Belege den Anerkennungszuschuss aus.

Hinweis: Sie können Ihre Kosten innerhalb von 9 Monaten nach der Förderzusage geltend machen und Belege einreichen.

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