Was ist eine Gleichwertigkeitsprüfung?

In einer Gleichwertigkeitsprüfung wird Ihre ausländische berufliche Qualifikation von der zuständigen Stelle in Deutschland mit dem deutschen Beruf verglichen, ob in der Ausbildung wesentlichen Unterschiede vorliegen. Ein Antrag auf eine Anerkennung Ihrer Qualifikationen kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und von dem Aufenthaltsstatus von jedem gestellt werden, der eine abgeschlossene berufliche Qualifikation besitzt und in Deutschland arbeiten will. Der Antrag kann darüber hinaus auch aus dem Ausland selbst gestellt werden.

Hinweis: Sollten Sie jedoch zu einer Handwerkskammer in Deutschland gehen, bedenken Sie bitte, dass viele Behördenmitarbeiter nur Deutsch sprechen.

Was benötigen Sie für die Gleichwertigkeitsprüfung?

Wenn Sie Bedarf auf eine individuelle Beratung haben, vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei zuständigen Beratungsstellen, dies erspart Ihnen unnötige Umwege und Wartezeiten zu Ihrer Anerkennung. Es gibt sowohl in Deutschland als auch im Ausland zuständige Beratungsstellen.

Sie haben bereits einen Termin? Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu dem Termin mit:

  •  Ihren Ausweis oder Reisepas
  • Ausbildungsnachweise aus Ihrem Herkunftsland
    Zeugnisse + Notenspiegel
    Ausbildungsordnung
    Dokumente von Fächern, die im Betrieb gemacht worden sind, aber nicht  im Notenspiegel stehen
    Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will
  • Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen

Tipp

Hier finden Sie nochmal ein Informationsblatt mit Erläuterungen der einzureichenden Unterlagen für den Antrag.

Übersicht einzureichender Unterlagen

Hier finden Sie das Antragsformular. Bitte vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit allen einzureichenden Unterlagen an die IHK FOSA schicken.

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung


⇒ Dies sollte alles bereits in die deutsche Sprache übersetzt worden sein!

Beachten Sie dabei, dass dies durch einen beeidigten staatlichen Dolmetscher oder einen ermächtigten Übersetzer angefertigt wurde.

Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorzeigen können, so können Sie im Rahmen des Anerkennungsverfahrens noch eine Qualifikationsanalyse machen. Dabei können Sie Ihre beruflich erworbenen Kompetenzen auch nochmal praktisch nachweisen.

Wie lange dauert das Verfahren für Ihre Anerkennung?

Sobald Ihre vollständigen Unterlagen vorliegen, überprüft die zuständige Stelle Ihre Unterlagen in der Regel innerhalb von 3 Monaten. Diese Frist kann bei einigen Berufen jedoch anders geregelt sein oder verlängert werden. Wenn eine Qualifikationsanalyse durchgeführt wird aufgrund, dass wichtige Unterlagen fehlen, gilt diese Frist ebenfalls nicht.

Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?

Es wird von der Stelle überprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss liegen. Wenn für die Prüfung nicht alle erforderten Unterlagen oder keine ausreichenden Informationen vorliegen ist es möglich, dass eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen durch z.B. ein Fachgespräch oder einer Arbeitsprobe durchgeführt wird.


Tipp

Hier finden Sie nochmal eine einfache Grafik, die das Verfahren beschreibt.

grafik-ablauf-des-anerkennungsverfahrens-nach-bundesrecht


Wie viele Kosten werden für meine Anerkennung aufkommen?

Es kommen Kosten auf für Ihre Anerkennung.
Es kommen Kosten auf für Ihre Anerkennung.

Das Verfahren ist gebührenpflichtig! Dabei beträgt die Gebühr des Verfahrens je nach Aufwand zwischen 200 und 600 Euro. Hinzukommen können auch die Kosten für eine erforderliche Qualifikationsanalyse. Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen, können jedoch durch eine Förderung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem zuständigen Jobcenter gefördert werden. Die zuständige Stelle klärt Sie individuell über die erwartenden Kosten auf.


Tipp

Es gibt Zuschüsse für die Berufsanerkennung, die Sie beantragen können. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was genau gefördert werden kann zeigen wir Ihnen hier…


Was erhalten Sie nach der Anerkennungsprüfung?

Wenn wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss liegen, wird Ihre vorhandene Berufsqualifikation von der Handwerkskammer dargestellt und die wesentlichen Unterschiede zu dem deutschen Abschluss beschrieben. Weist die Gleichwertigkeitsprüfung allerdings für einen Meisterprüfung in einem zulassungspflichten Handwerk wesentliche Unterschiede auf, so gibt es die Möglichkeit, dass die Handwerkskammer eine Ausgleichsmaßnahme machen lässt, mit der Sie dann die Gleichwertigkeit in dem Beruf erreichen können.

Falls keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss liegen, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Dies ist allerdings kein deutscher Abschluss!

Wir sind für Sie da, denn bei uns steht der Mensch im Vordergrund!

Wenn Sie noch Fragen haben, schauen Sie in unseren FAQ vorbei oder rufen Sie uns unverbindlich an: +49 (0) 2406/98 99 831

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