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Der Mensch mit seinen Qualifikationen im Vordergrund!

Sie kommen aus dem Ausland, suchen eine Arbeit in Deutschland und haben Ihre Berufsqualifikation nicht in Deutschland erworben, wollen jedoch aber jetzt Ihren erworbenen Beruf in Deutschland ausüben? Oder Sie haben bereits eine Arbeitsstelle gefunden, aber können Ihren Arbeitgeber Ihre, im Ausland erworbenen, Qualifikationen nicht verständlich machen? Dann können oder müssen Sie in vielen Fällen Ihre ausländische Qualifikation überprüfen lassen.  Durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz  (BQFG) haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren, auch Gleichwertigkeitsprüfung genannt.

Doch wie genau erreichen Sie Ihr Ziel?

Wir sagen es Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen!

Anerkennung für QualifikationenAls erstes benötigen Sie eine Anerkennung für Ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen, um in Deutschland einer Arbeit nachzugehen. Dafür ist eine Gleichwertigkeitsbescheinigung notwendig, die Sie nach Abschluss einer Gleichwertigkeitsprüfung erhalten, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihren Qualifikationen und dem deutschen Referenzberuf bestehen.

Anerkennung für Qualifikationen - VisumDanach benötigen Sie ein Visum. Das ist nicht nur Ihre Einreise- und Aufenthaltserlaubnis, sondern auch einer der wichtigsten Bestandteile auf dem Weg zu Ihrem Ziel. Es gibt verschiedene Arten von Visen. Finden und erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihr passendes Visum bekommen und beantragen Sie es sofort bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Anerkennung für Qualifikationen - Visum - ArbeitgeberZum Schluss brauchen Sie natürlich noch eine Arbeitsstelle in Deutschland und einen Arbeitgeber, der Ihnen diese Arbeitsstelle vergibt. Da Sie nicht unter Ihren erworbenen Qualifikationen arbeiten wollen, sollten Sie sich jetzt beraten lassen. Wir verraten Ihnen von Wem und Wo Sie sich ausführlich und professionell beraten lassen können

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