Visum

Was ist ein Visum?

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Ein Visum bestätigt, durch einen Eintrag oder Vermerk im Reisepass oder Passersatz, dass die Einreise oder Durchreise in einem bestimmten Land des Passinhabers erlaubt ist. Es kann auch neben der Erlaubnis zum Grenzübertritt zugleich eine Aufenthaltserlaubnis in diesem Land sein.

Welche verschiedenen Arten gibt es?

Es gibt verschiedene Visaformen, wie die:

  1. Einreisevisa, zum Einreisen in ein Land
  2. Ausreisevisa, um ein Land verlassen zu können
  3. Transitvisa, Durchreise durch das Land
  4. Geschäftsvisa, zum Studium oder Arbeitsaufnahme in diesem Land

Wo und wann müssen Sie ein Visum beantragen?

Ein Visum muss bereits vor der Einreise in das jeweilige Land bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Hinweis: Wegen langen Wartezeiten sollten Sie das Visum bereits lange vor Einreise beantragen!

Sind Sie Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können Sie bei einem längeren Aufenthalten die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, auch noch nach der visafreien Einreise direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort in Deutschland beantragen.

Wie erhalte ich ein Visum?

Visum zur Arbeitssuche

Sie haben noch keinen Arbeitsplatz in Deutschland, dann können Sie ein Visum zur Arbeitssuche für bis zu 6 Monate erhalten. Voraussetzungen dafür sind:

  1.  einen (anerkannten) Hochschulabschluss, vergleichbar mit einen deutschen Hochschulabschluss
  2. ausreichend Geld für Ihren Lebensunterhalt, denn Sie dürfen währenddessen keiner Beschäftigung nachgehen

Wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, können Sie in Deutschland die Blaue Karte EU oder eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne vorher nochmal auszureisen.

Hinweis: Kann nicht verlängert werden! Kann nur neu beantragt werden, wenn Sie nach Ablauf mindestens dieselbe Zeitdauer im Ausland verbracht haben.

Visum zur Ausbildung

Sie haben einen Ausbildungsplatz in Deutschland, dann bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die betriebliche Aus- und Weiterbildung. Voraussetzungen dafür sind:

  1. erfüllen der Zugangsvoraussetzungen des Berufes
  2. gesicherter Lebensunterhalt in dieser Zeit
  3. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn es sich um eine 2-jährige Berufsausbildung handelt (erfolgt wenn es keine anderen bevorrechtigten Bewerber/innen gibt)

Kann nach der Ausbildung um 1 Jahr verlängert werden um einen entsprechenden Job zu suchen, währenddessen dürfen Sie eine Beschäftigung zum Erhalt des Lebensunterhalt ausführen. Haben Sie einen entsprechenden Job gefunden, können Sie von der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel bekommen.

Visum zum Arbeiten

Sie haben einen erworbenen Abschluss im Ausland gemacht und wollen nun in Deutschland arbeiten, dann erhalten Sie den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU.


Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist eine, von einem Mitgliedstaat der EU erteilte, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie ist für Personen, die aus dem Ausland kommen und nun in diesem jeweiligen Drittstaat arbeiten wollen. Voraussetzungen dafür sind:

  1. ein abgeschlossenen Hochschulabschluss
  2. einen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt

Wie erhalte ich die Blaue Karte EU?

Wenn Sie den Voraussetzungen dafür entsprechen, erhalten Sie zunächst ein nationales Visum zur Beschäftigungseinreise, dies wird von der Ausländerbehörde erteilt und nach der Einreise durch eine Blaue Karte EU von der zuständigen Ausländerbehörde ersetzt.

Eine Niederlassungserlaubnis können Inhaber der Blauen Karte EU nach 33 Monaten bekommen, also einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Wenn Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen werden können, kann die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.

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